Klasse B / B17
Mindestalter:
18 Jahre (17 für B17)
Eingeschlossen:
L, M, S
Bemerkung:
Anhänger bis 0,75t zul. Gesamtmasse

oder

Züge bis 3,5t zul. Gesamtmasse
(zul. Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)
Klasse B Automatik
Mindestalter:
18 Jahre (17 für B17)
Eingeschlossen:
-
Bemerkung:
Wie Klasse B/B17. Jedoch beschränkt auf PKW mit Automatik Schaltung.
Klasse BE
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
B
Bemerkung:
Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen
darf die Anhängelast höchstens das 1,5 Fache der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges betragen.
Klasse L
Mindestalter:
16 Jahre
 
Bemerkung:
Auch mit Anhänger
bis 25km/h
Klasse T
Mindestalter:
16 Jahre
 
Eingeschlossen:
L, M, S
Bemerkung:
auch mit Anhängern

Zugmaschinen
beschränkt
auf 40km/h
für 16 bis 17 Jährige
Klasse CE
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
C
Eingeschlossen:
BE, C1E, T, sowie D1E o. DE sofern D1 bzw. D vorhanden
Bemerkung:
Unter 21 J. keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5t zul. Gesamtmasse
(einschl. Anhänger)

nur befristet gültig
Klasse C
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
B
Eingeschlossen:
C1
Bemerkung:
Unter 21 J. keine gewerbl. Güterbeförderung über 7,5t zul. Gesamtmasse
(einschl. Anhänger)

nur befristet gültig
Klasse C1
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
B
Bemerkung:
Anhänger bis 0,75t zul. Gesamtmasse

nur befristet gültig
Klasse C1E
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
C1
Eingeschlossen:
BE sowie D1E oder DE, insofern D1 bzw. D vorhanden
Bemerkung:
Züge bis 12t zul. Gesamtmasse (zul. GM Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug Unter 21 J. keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t zul. Gesamtmasse (einschl. Anhänger)
Klasse M
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Bemerkung:
Kein Eintrag bei Prüfung auf
Kfz mit automatischer Kraftübertragung
Klasse A1
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
-
Eingeschlossen:
M
Bemerkung:
beschränkt auf 80km/h
für 16 und 17 Jährige
Klasse A
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
-
Eingeschlossen:
A1, M
Bemerkung:
2 Jahre leistungsbeschränkt auf 25KW und bis 0,16 KW/kg Leermasse Direkteinstieg ohne Einschränkung ab 25 Jahren möglich
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    Klasse B / B17 
  Kraftwagen bis 3,5t zul. Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
 
    Klasse BE 
  Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t zul. Gesamtmasse (insofern Zug nicht unter Klasse B fällt)
   
    Klasse B  Automatik
  Kraftwagen bis 3,5t zul. Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
 
   
   
   
    Klasse C
  Kraftwagen über 7,5t
ohne Anhänger / Auflieger
   
    Klasse CE
  Lastzüge und Sattelzüge über 7,5t
 
   
   
   
    Klasse C1
  Kraftwagen über 3,5t inkl. Hänger
bis 0,75t, bis 8 Sitzplätze
(außer Fahrersitz)
   
    Klasse C1E
  Züge der Klasse C1 und Anhänger über 0,75t zul. Gesamtmasse
   
 
   
   
   
    Klasse M
  Zweirädrige Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 50ccm und bis 45km/h
   
    Klasse A1
  Krafträder bis 125ccm und
bis 11KW
   
    Klasse A
  Krafträder (auch mit Beiwagen)
über 50 ccm oder über 45km/h
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